Elektrischer Stand der Technik

Ihrer bestehenden Elektroinstallation

Wir freuen uns bereits auf die Montage-Termine bei Ihnen. Ergänzend zu den übermittelten Sicherheitshinweisen, bitten wir Sie zu beachten, dass für eine PV-Anlage zahlreiche Vorschriften und Normen gelten, die wir als Solateure und Elektrotechniker einzuhalten und anzuwenden haben. Dazu zählen unter anderem die technischen Ausführungsbestimmungen (TAEV) Ihres Netzbetreibers, die Richtlinie OVE R11-1, die OVE E 8101 als auch das ETG 1992.

Die Errichtung Ihrer Photovoltaik-Anlage ist gemäß §6 (1) ETG 1992 eine wesentliche Änderung bzw. Erweiterung Ihrer bestehenden, elektrischen Anlage. Entsprechend gilt für Ihre bestehende Elektroinstallation (mit unmittelbarem funktionellen Zusammenhang) kein Bestandsschutz und diese muss für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine allfällige Herstellung des aktuellen Stand der Technik Ihrer Bestandsanlage ist nicht im Krone Sonne Leistungsumfang enthalten, jedoch bauliche Voraussetzung.

Sofern Ihrerseits dazu Fragen auftreten sollten, sind wir gerne für Sie unter 0720 882 016 oder hilfe@alltagsheld.at erreichbar. Antworten zu häufigen Fragen finden Sie ebenfalls unter www.kronesonne.at/faq-pv (Bereich Zusatzleistungen).

 

1. Ablauf vor Ort

Sofern im Zuge der Elektro-Installation Ihrer PV-Anlage festgestellt wird, dass Ihre bestehende, elektrische Anlage nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, so wird Ihnen im Zuge der Erstellung des Prüfbefundes für Ihre PV-Anlage zusätzlich ein Dokument mit bauseits zu erledigenden Arbeiten übergeben. Diese Arbeiten können Sie von einem beliebigen Elektriker Ihrer Wahl durchführen lassen.

Bitte beachten Sie, dass im Fall von schweren Mängeln, kein positiver Prüfbefund für Ihre PV-Anlage ausgestellt werden kann, unmittelbare Handlungen zu setzen sind und ein Folgetermin erforderlich wird. 

 

2. Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992

Auszug aus dem ETG: §6.(1) Wer wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln ausführt, hat dabei jene verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente, welche im Zeitpunkt des Ausführungsbeginnes solcher Arbeiten in Kraft stehen, einzuhalten. Hiebei sind auch bestehende Anlagenteile mit unmittelbarem funktionellen Zusammenhang insoweit an diese Bestimmungen anzupassen, als dies für die einwandfreie Funktion der elektrischen Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

ETG 1992 aufrufen

 

3. Bestandschutz

Auszug aus dem ETG 1992: §4.(1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung. Für diese elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sind die zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung in Geltung gestandenen verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente weiter anzuwenden.

Mehr Infos zum Bestandschutz 

 

4. Prüfung von PV-Anlagen

Übersicht zum Prüfungsablauf und den Normen

 

 

5. Mängel und Gefahr in Verzug

Übersicht zu Mängeln und deren Folgen

 

 

6. Technische Ausführungsbestimmungen

Niederösterreich
Technische Ausführungsbestimmungen von Netz Niederösterreich

Oberösterreich
Für Netz Oberösterreich, LINZ NETZ, eww ag, Energie Ried, KWG, KFD, Elektrizitätswerk Perg, Ebner Strom 
Technische Ausführungsbestimmungen für Oberösterreich

Salzburg

 

Wir sind für Sie da. Einfach, schnell und zuverlässig!